Motorradfahrer Sonnenuntergang

Unsere Zusatzleistungen

  • TÜV alle 3 Tage vor Ort

  • Hol- und Bringdienst

  • Wintereinlagerung

Auch für alle Zweiräder, die einen Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter haben, sind regelmäßige Hauptuntersuchungen vorgeschrieben. Eine solche Untersuchung findet alle zwei Jahre statt. Das gilt auch für neue Maschinen. Neue Autos müssen erst nach drei Jahren erstmalig zum TÜV. Das ist jedoch bei neuen Zweiradfahrzeugen nicht so. Diese müssen schon nach zwei Jahren von einer anerkannten Prüforganisation überprüft werden. Diese Regelung trifft auch für Motoroller zu.

Was wird bei einem Motorrad überprüft?

Die Überprüfung gilt insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr. Nur mit einer aus technischer Sicht sicheren Maschine ist eine gefahrlose Fahrt möglich. Zudem werden bei der Überprüfung schon sich anbahnende Probleme offensichtlich. Darauf weist der TÜV-Prüfer den Fahrzeughalter hin. Nachfolgend werden die sieben wichtigsten Prüfpunkte aufgelistet.

Überprüfung der Reifen

Neben der zulässigen Reifengröße spielt auch der Zustand der Bereifung eine wesentliche Rolle. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Profiltiefe. Diese sollte auf jeden Fall ausreichend sein. Zudem wird die Laufrichtung der Reifen kontrolliert. Nicht alle Motorradreifen sind laufrichtungsneutral. Daher ist es wichtig, sie stets richtig herum aufzuziehen. Reifen dürfen auch keine Schäden aufweisen.

Die Bremsen müssen funktionieren

Sowohl die vordere als auch die hintere Bremse muss eine ausreichende Bremswirkung erzielen. Bei mechanischen Bremsen erfolgt auch eine Überprüfung des Spiels. Der Verschleiß an den Bremsbelägen oder an den Bremsbacken von Trommelbremsen darf die Verschleißmarkierungen noch nicht erreicht haben. Bei der Überprüfung der Bremsen erfolgt auch eine Kontrolle des Bremslichtschalters.

Das Fahrwerk muss in Ordnung sein

Zum Fahrwerk bei einem Motorroller oder einer anderen Maschine gehören mehrere Komponenten. Wichtige Bestandteile sind die Federbeine sowie die Teleskopgabel. Sind diese Teile stark verschlissen, ist keine sichere Fahrt mehr möglich. Jeder Motorradfahrer, der schon einmal mit einer verschlissenen Federung gefahren ist, weiß, wie instabil sich die Maschine verhält. Zum Fahrwerk gehört aber auch die Lenkung. Das Lenkkopflager darf noch nicht ausgeschlagen sein.

Kontrolle der elektrischen Anlage

Zur elektrischen Anlage gehören die Beleuchtung sowie die Blinker, die eigentlich Fahrtrichtungsanzeiger heißen. Diese müssen einwandfrei funktionieren und die Lampengläser müssen noch klar sein. Sind sie schon etwas getrübt, besteht die Maschine den TÜV nicht. Auch die Instrumentenbeleuchtung muss intakt sein. Des Weiteren werden die Kontrollleuchten und auch die Hupe auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.

Am Kettentrieb darf kein Verschleiß sein

Einige Motorräder, wie beispielsweise vom Hersteller BMW, sind mit einem Kardanantrieb ausgestattet. Es gibt aber auch einige Modelle von Kawasaki oder Yamaha, die mit einem Keilriemenantrieb ausgestattet sind. Bei den meisten Motorrädern erfolgt der Antrieb aber immer noch mit einer Kette. Diese unterliegt einem Verschleiß. Auch bei einer sehr guten Pflege lässt sich der Verschleiß niemals vermeiden. Ist die Kette stark abgenutzt, oder haben sich die Zähne am Kettenrad schon verformt, dann ist der Kettentrieb nicht mehr sicher. In dem Fall muss der komplette Kettentrieb, zu dem auch das Ritzel und das Kettenrad gehören, erneuert werden.

Überprüfung auf Undichtigkeiten

Bei der Hauptuntersuchung wird auch darauf geachtet, ob irgendwo Flüssigkeiten austreten. Bei diesen Flüssigkeiten kann es sich um Motoröl oder Getriebeöl handeln. Aber auch Bremsflüssigkeit kann austreten. Das darf natürlich nicht sein. Bei Zweirädern mit flüssigkeitsgekühlten Motoren darf auch keine Kühlflüssigkeit austreten.

Auch bei Motorrädern und Motorrollern erfolgt ein Abgastest

Auch bei diesen Fahrzeugen erfolgt eine Abgasüberprüfung. Diese ist sogar von großer Bedeutung. Abgase mit geringen Emissionen können nur dann vorhanden sein, wenn sich der Motor in einem einwandfreien Zustand befindet.

Wo kann die Maschine zum TÜV gebracht werden?

Bei motorradmuc in München Giesing erfolgt wöchentlich eine TÜV-Abnahme. Dort kann jeder mit seiner Harley Davidson, KTM oder einer Maschine von einem anderen Hersteller vorbeikommen. Buchen Sie einfach einen Termin. Auf Wunsch sehen wir Ihre Maschine vor der TÜV-Abnahme nochmals durch.

Das motorrad bei motorradmuc in München einlagern: Jetzt informieren und buchen

Sie wollen Ihr Fahrzeug egal ob Motorrad, Roller oder Quad zu unserer Werkstatt oder z.B. zu einem anderen Ort bringen lassen, dann nutzen Sie ganz unproblematisch unseren Hol- und Bringdienst.
Aufgrund unserer Erfahrung im Reparatur und Transportservice im motoriesierten Zweiradbereich ist Ihr Schmuckstück bei uns in besten Händen.

Egal ob es sich um einen Motorradunfall handelt, der Roller nicht anspringt oder Ihr mehrspuriges Fahrzeug (Piaggio MP3, etc.) zum Service muss.
Mit unserem durchweg deutsch sprechendem Fachpersonal läuft dies ganz unproblematisch ab, und Sie müssen uns lediglich mitteilen Wie, Wo und Wann Sie uns Ihren Fahrzeugschlüssel übergeben möchten.

Fahrzeugkategorie Sammelabholung1
bis 10km
Je weitere 10Km Terminabholung1
bis 10km
Je weitere 10Km Notdienst1 24/7/365
Einspuriges Zweirad bis 1200ccm 55€ 30€ 100€ 60€ Nach Zeitaufwand
Einspuriges Zweirad ab 1200ccm
Mehrspuriger/s Kraftroller, Kraftrad, Quad, APE, etc.
105€ 60€ 160€ 100€ Nach Zeitaufwand


Sammelabholung
: In diesem Fall stellen Sie Ihr Fahrzeug gut zugänglich auf öffentlicher Straße barierefrei ab. Die Fahrzeugschlüssel sowie den Fahrzeugschein (bzw. die Fahrzeugpapiere) übergeben Sie während der Öffnungszeiten unserem Personal in unserem Werkstattbetrieb in der Ständlerstr 37 in 81549 München.
Oder senden Sie Ihre Unterlagen mit einem schriftlichem Auftrag per Paket mit Sendungsvorfolgung zu dieser Adresse.

Terminabholung: Unser Servicemitarbeiter trifft sich mit Ihnen zu einem vorab mit uns vereinbartem Zeitpunkt an Ihrem Wunschort, dabei können Sie Ihr Fahrzeug persönlich samt Unterlagen übergeben. Hierbei ist egal ob es sich um einen Oldtimer oder eine Tiefgaragebergung handelt.

Aufpreis für Zusatzleistungen oder Sonderfahrzeuge (wie z.B. Bodenfreiheit unter 13cm, Tiefgaragenbergung, schwer oder nicht schiebbare Fahrzeuge): Ab 20€

1 Beinhaltet: Anfahrt, Verladung, Ladungssicherung, Abfahrt, Abladung, KFZ-Einsatz

Kontakt und Anfahrt

Öffnungszeiten:
Aufgrund der hohen Nachfrage konzentrieren wir uns auf die Arbeiten in der Werkstatt und haben für den Kundenverkehr bis auf weiteres von
Mo-Fr. 16-18 Uhr geöffnet
oder nach Vereinbarung
Zur Terminvereinbarung füllen Sie einfachsten unser Kontaktformular aus.
Sa,So, Feiertage: Geschlossen

Mehr Infos zur Hauptuntersuchung/TÜV

Tritt ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung der Prüforganisationen wie z.B. TÜVDEKRA, GTÜ oder KÜS auf, so ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, die erwünschte Plakette wird verweigert und ein erneutes Vorführen zur Nachkontrolle wird notwendig. Diese Nachkontrolle kostet natürlich Geld und Zeit.

Wir von motorradmuc.de haben deswegen für Sie eine Liste erstellt mit den häufigsten Problemen, welche die Prüforganisationen als Erhebliche Mängel (EM) deklarieren. Sie finden in ihr die gängigen Umschreibungen inklusive einer Erläuterung der Mängel.

Wir beheben Ihre Mängel und sorgen dafür das Ihr Fahrzeug durch den TÜV kommt: Kontakt aufnehmen.

So könnte ein Schreiben dann im schlimmsten Fall aussehen:

Hauptuntersuchung § 29 StVZO S30-601-10-AS1976

Ergebnis: Erhebliche Mängel
Nachkontrolle Prüfplakette nicht zugeteilt.

Sehr verehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unser Sachverständiger hat an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt. Die Abweichungen von den Vorschriften
können zu einer Verkehrsgefährdung führen:

  • Lenkkopflager Rastpunkt (EM)
  • Abblendlicht Einstellung zu hoch (EM)
  • Abbiendlicht Einstellung zu niedrig (EM)
  • Kette Spannung unzulässig (EM)
  • Kette verschlissen (EM)
  • Bremsbelag 1. Achse verschlissen (EM)
  • Reifen – Verschleiß 1. Achse Profiltiefe zu gering (EM)
  • Reifen – Verschleiß 2. Achse Profiltiefe zu gering (EM)
  • CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht in Ordnung (EM)
  • Motormanagement- / Abgasreinigungssystem nicht in Ordnung (EM)
  • Kraftradgabel undicht (EM)
  • Umweltbelastung: Motor undicht – Ölverlust mit Abtropfen (EM)
  • Fahrtrichtungsanzeiger vorn links ohne Funktion (EM)
  • Fahrtrichtungsanzeiger vorn links Feuchtigkeitseintritt (EM)
  • Fahrtrichtungsanzeiger Schaltung unzulässig (EM)
  • Geschwindigkeitsmesser Beleuchtung ohne Funktion (EM)
  • Bremsleuchte ohne Funktion (EM)
  • Schlussleuchte ohne Funktion (EM)
  • Flandbremshebel beschädigt (EM)
  • Handbremshebel Lagerung ausgeschlagen (EM)
  • Handbremshebel Lagerung schwergängig (EM)
  • Handbremshebel Leerweg zu groß (EM)
  • Handbremshebel Zulässigkeit nicht nachgewiesen (EM)
  • Kraftradständer Anfahrsicherung ohne Funktion (EM)
  • Begrenzungsleuchte (Standlicht) ohne Funktion (EM)
  • Reifenventil 1. Achse beschädigt (EM)
  • Reifenventi! 1. Achse undicht (EM)
  • Reifenventil 1. und 2. Achse beschädigt (EM)
  • Fernlicht ohne Funktion (EM)
  • Schwingungsdämpfer 2. Achse undicht (EM)
  • Hupe ohne Funktion (EM)

Wenn Sie noch Fragen zu einzellnen Prüfpunkten haben, Ihr Fahrzeug durchgefallen ist, oder Sie im Vorhinein sicher stellen möchten das Ihr Fahrzeug verkehrstauglich ist melden Sie sich bei unserer Münchner Motorradwerkstatt: Kontakt aufnehmen

Möglichkeiten beim Tüv
Ergebnis:
(OM) = Ohne erkennbare Mängel = Note 1 sehr Gut (Bestanden – es bestehen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeuges.
(GM) = geringe Mängel / geringer Mangel = Note 4  (Ausreichend – im Normalfall wird die Plakette erteilt. Ein unverzügliches Beheben der Mängel ist erforderlich)
(EM) = erhebliche Mängel / erheblicher Mangel = Note 5 (Mangelhaft – die Plakette konnte nicht zugeteilt werden. Bitte lassen Sie die Mängel umgehend beheben und kommen Sie anschließend zur Nachprüfung.)
Hierbei ist das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung zur Nachprüfung vorzuführen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen.
(VU) = Verkehrsunsicher = Note 6 = (Ungenügend – Das Kraftfahrzeug stellt eine Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug wird meist vor Ort außer Kraft gesetzt. D.h ein weiterfahren wird meist untersagt. Zusätzlich wird die Zulassungsstelle (Landeshauptstadt München Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in der  Eichstätter Str. 2, 80686 München) informiert.